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AGB
Veranstalter und Vermittler:
SHAKE Reisen - eine Marke der MARVANTIS UG (haftungsbeschränkt)
Fritz-Karl-Henkel-Straße 13
67454 Haßloch, Deutschland
Website: www.shake-reisen.eu
E-Mail: info@shake-reisen.eu
Telefon: +49 6324 9160 755
Stand: 19.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reiseleistungen, die unter der Marke SHAKE Reisen durch die MARVANTIS UG (haftungsbeschränkt) angeboten, veranstaltet oder vermittelt werden.
1.2 SHAKE Reisen tritt abhängig vom jeweiligen Angebot entweder als Reiseveranstalter eigener Pauschalreisen oder als Reisevermittler fremder Reiseleistungen auf.
1.3 Bei selbst veranstalteten Pauschalreisen ist die MARVANTIS UG (haftungsbeschränkt) Vertragspartner des Reisenden und verantwortlich für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
1.4 Bei der Vermittlung fremder Reiseleistungen kommt der Vertrag über die jeweilige Reiseleistung grundsätzlich zwischen dem Reisenden und dem in der Buchungsbestätigung benannten Leistungserbringer oder Reiseveranstalter zustande. SHAKE Reisen übernimmt hierbei die vertraglich vereinbarte Vermittlungsleistung.
1.5 Die jeweilige Rolle von SHAKE Reisen wird vor Vertragsschluss kenntlich gemacht. Die gesetzliche Einordnung eines Angebots als Pauschalreise, Einzelleistung oder verbundene Reiseleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann nicht allein durch eine Bezeichnung oder Vertragsklausel verändert werden.
1.6 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Pauschalreiserechts nach §§ 651a ff. BGB, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Reiseangebote und Leistungsumfang
2.1 Art, Umfang und Inhalt der vereinbarten Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung.
2.2 SHAKE Reisen bietet insbesondere Partyreisen, Abireisen, Gruppenreisen, Sportreisen und Eventreisen an.
2.3 Je nach Reiseangebot können unter anderem Beförderung, Unterkunft, Transfers, Verpflegung, Ausflüge, Sportangebote, Veranstaltungen, Eintrittskarten und weitere touristische Leistungen enthalten sein.
2.4 Maßgeblich ist ausschließlich der für die konkrete Buchung vereinbarte Leistungsumfang. Leistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil der Reise ausgewiesen sind, sind nicht automatisch im Reisepreis enthalten.
2.5 Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Sonderleistungen haben Vorrang vor allgemeinen Leistungsbeschreibungen.
2.6 Gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Informationen werden vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung zur Verfügung gestellt.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Reiseangeboten auf der Website von SHAKE Reisen stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage oder eines Buchungsangebots dar und noch keine verbindliche Annahmeerklärung von SHAKE Reisen.
3.2 Der Reisende übermittelt seine Buchung über das jeweilige Onlineformular oder einen anderen angebotenen Buchungsweg.
3.3 SHAKE Reisen prüft eingehende Buchungen manuell, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Teilnehmerdaten, gewünschter Leistungen und Reisepreis.
3.4 Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Buchung und stellt noch keine Reisebestätigung oder Vertragsannahme dar.
3.5 Der Vertrag kommt zustande, sobald SHAKE Reisen das verbindliche Buchungsangebot des Reisenden durch eine entsprechende Reisebestätigung annimmt. Sofern im konkreten Buchungsprozess ausdrücklich ein anderes rechtlich zulässiges Vertragsschlussverfahren vorgesehen ist, gilt dieses.
3.6 Der Reisende erhält die gesetzlich erforderlichen Vertragsunterlagen und Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
3.7 Bei vermittelten Reiseleistungen richtet sich der Vertragsschluss über die Reiseleistung nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. SHAKE Reisen informiert über dessen Identität.
§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt der in der Reisebestätigung ausgewiesene Gesamtreisepreis einschließlich der vereinbarten Leistungen und der vor Vertragsschluss angegebenen obligatorischen Kosten.
4.2 Bei eigenen Pauschalreisen von SHAKE Reisen ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreisesvorgesehen.
4.3 Die Anzahlung wird unmittelbar nach Vertragsschluss, Zugang der Reisebestätigung und Übermittlung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins fällig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entgegennahme der Zahlung erfüllt sind.
4.4 Die Restzahlung in Höhe von 70 % des Gesamtreisepreises ist 45 Tage vor Reisebeginn vorgesehen. Sie wird nur fällig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.
4.5 Bei Buchungen innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis nach Vertragsschluss und Übermittlung des Sicherungsscheins fällig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
4.6 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung oder Reisebestätigung angegebene Geschäftskonto.
4.7 Bei nicht fristgerechter Zahlung kann SHAKE Reisen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Voraussetzungen und Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
4.8 Bei lediglich vermittelten Reiseleistungen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Etwaige gesonderte Vermittlungsentgelte von SHAKE Reisen müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.
§ 5 Rücktritt des Reisenden und Stornierungsbedingungen
5.1 Bei selbst veranstalteten Pauschalreisen kann der Reisende jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
5.2 Im Falle eines Rücktritts verliert SHAKE Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch nach Maßgabe von § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.3 Für Pauschalreisen mit Busanreise oder Eigenanreise sind folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigungen vorgesehen:
Zeitpunkt des Rücktritts / Anteil am Reisepreis
Bis einschließlich 60 Tage vor Reisebeginn / 30 %
59 bis 44 Tage vor Reisebeginn / 40 %
43 bis 30 Tage vor Reisebeginn / 50 %
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn / 60 %
14 bis 2 Tage vor Reisebeginn / 70 %
Ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt / 95 %
5.4 Für Pauschalreisen mit Flugbeförderung sind folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigungen vorgesehen:
Zeitpunkt des Rücktritts /Anteil am Reisepreis
Bis einschließlich 60 Tage vor Reisebeginn / 40 %
59 bis 44 Tage vor Reisebeginn / 50 %
43 bis 30 Tage vor Reisebeginn / 60 %
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn / 70 %
14 bis 2 Tage vor Reisebeginn / 80 %
Ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt / 95 %
5.5 Die vorstehenden Pauschalen dürfen nur angewendet werden, soweit sie unter Berücksichtigung des Zeitraums bis zum Reisebeginn, der typischerweise ersparten Aufwendungen und der zu erwartenden anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen angemessen und wirksam vereinbart sind.
5.6 Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SHAKE Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Entschädigungsanspruch zusteht.
5.7 Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsentschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei SHAKE Reisen.
5.8 Das gesetzliche Recht auf entschädigungsfreien Rücktritt bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
5.9 Bei ausschließlich vermittelten Reiseleistungen gelten die wirksam vereinbarten Rücktritts- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Die vorstehenden Stornierungsstaffeln von SHAKE Reisen finden darauf keine Anwendung.
§ 6 Umbuchungen und Vertragsübertragung
6.1 Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen des Reisetermins, Reiseziels, Hotels, der gebuchten Leistungen oder sonstiger Vertragsbestandteile können angefragt werden.
6.2 Ein Anspruch auf freiwillige Umbuchung besteht nur, soweit sich ein solcher aus dem Vertrag oder den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Freiwillige Umbuchungen setzen die Zustimmung von SHAKE Reisen sowie die tatsächliche Verfügbarkeit voraus.
6.3 Für eine auf Wunsch des Reisenden vorgenommene freiwillige Umbuchung kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € je Umbuchungsvorgang vereinbart werden, soweit diese Gebühr rechtlich zulässig und angemessen ist.
6.4 Entstehende Mehrkosten, insbesondere durch höhere Flug-, Hotel- oder Leistungspreise, werden dem Reisenden vor Durchführung der Umbuchung mitgeteilt. Eine kostenpflichtige Änderung erfolgt erst nach Zustimmung des Reisenden.
6.5 Das gesetzliche Recht des Reisenden, unter den Voraussetzungen des § 651e BGB einen Dritten an seiner Stelle in den Pauschalreisevertrag eintreten zu lassen, bleibt unberührt.
6.6 Bei einer solchen gesetzlichen Vertragsübertragung dürfen nur die tatsächlich entstandenen, angemessenen und nachzuweisenden Mehrkosten verlangt werden. Die pauschale Umbuchungsgebühr nach Ziffer 6.3 findet hierauf keine Anwendung.
6.7 Für vermittelte Reiseleistungen gelten die Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
§ 7 Mindestteilnehmerzahlen und Absage von Reisen
7.1 Für einzelne Pauschalreisen kann eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen werden.
7.2 Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl und die für eine Absage geltende Frist werden vor Vertragsschluss in der Reisebeschreibung angegeben und Bestandteil des Reisevertrags.
7.3 Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann SHAKE Reisen innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist vom Reisevertrag zurücktreten, spätestens jedoch:
-
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
-
7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
-
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
7.4 SHAKE Reisen informiert den Reisenden innerhalb der maßgeblichen Frist über den Rücktritt.
7.5 Im Falle eines wirksamen Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
7.6 Die weiteren gesetzlichen Rücktrittsrechte des Reiseveranstalters sowie die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
§ 8 Minderjährige Reisende
8.1 Minderjährige können grundsätzlich an Reisen von SHAKE Reisen teilnehmen, sofern die jeweilige Reisebeschreibung keine abweichenden Altersvoraussetzungen enthält und die Teilnahme rechtlich zulässig ist.
8.2 Für die Teilnahme minderjähriger Reisender ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Soweit notwendig, müssen die gesetzlichen Vertreter auch den Reisevertrag selbst abschließen oder genehmigen.
8.3 Die gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich, dass die für die Reise erforderlichen Ausweisdokumente, Einreiseunterlagen und gegebenenfalls zusätzliche Reisevollmachten vorliegen, soweit die Verantwortung nicht aufgrund gesetzlicher Informations- oder Vertragspflichten SHAKE Reisen trifft.
8.4 Für Veranstaltungen, Clubs, Festivals, gastronomische Betriebe und andere Einrichtungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Altersbeschränkungen und Zutrittsbedingungen.
8.5 Eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze.
8.6 Eine durchgehende persönliche Beaufsichtigung minderjähriger Reisender durch SHAKE Reisen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Reiseleistung vereinbart wurde oder sich eine entsprechende Pflicht aus dem Gesetz ergibt.
8.7 Gesetzliche Schutz-, Aufsichts- und Fürsorgepflichten bleiben unberührt.
§ 9 Verhalten während der Reise
9.1 Reisende sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften des Reiselandes sowie die rechtmäßigen Sicherheits- und Hausordnungen der jeweiligen Leistungsträger zu beachten.
9.2 Von allen Reisenden wird ein respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmern, Mitarbeitern, Leistungsträgern und Dritten erwartet.
9.3 Insbesondere sind körperliche Gewalt, Bedrohungen, Belästigungen, erhebliche Sachbeschädigungen, der Umgang mit illegalen Drogen sowie sonstige schwerwiegende Gefährdungen oder Störungen des Reiseablaufs untersagt.
9.4 Verletzt ein Reisender seine vertraglichen Pflichten erheblich, kann SHAKE Reisen den Reisevertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen, insbesondere wenn eine erforderliche Abmahnung erfolglos geblieben ist oder ausnahmsweise entbehrlich ist.
9.5 Die finanziellen Folgen einer solchen Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine automatische Einbehaltung des gesamten Reisepreises wird nicht vereinbart.
9.6 Bei minderjährigen Reisenden werden erforderliche Schutzmaßnahmen getroffen und gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter informiert.
§ 10 Zusatzleistungen & Ausflüge
10.1 Je nach Reiseangebot können besondere Leistungen wie Ausflüge, Sportveranstaltungen, Trainingsangebote, Partys, Eintrittskarten, Transfers oder sogenannte SHAKE Specials Bestandteil des Reisepreises sein.
10.2 Welche Leistungen enthalten sind, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und der Reisebestätigung.
10.3 Zusätzliche Leistungen können gegen gesondertes Entgelt angeboten werden. Die jeweiligen Preise und Bedingungen werden vor einer verbindlichen Buchung mitgeteilt.
10.4 Ob eine Zusatzleistung Bestandteil einer Pauschalreise oder Gegenstand eines eigenständigen Vertrags ist, richtet sich nach den konkreten Vertragsumständen und den gesetzlichen Vorschriften.
10.5 Änderungen oder Ausfälle vereinbarter Reiseleistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleiben die Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen, Reisemängeln oder nicht erbrachten Leistungen unberührt.
10.6 Bei lediglich vermittelten Zusatzleistungen gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers, soweit diese wirksam vereinbart wurden.
§ 11 Reisebetreuung und Erreichbarkeit
11.1 SHAKE Reisen stellt bei selbst veranstalteten Pauschalreisen geeignete Kontaktmöglichkeiten für Fragen und dringende Anliegen während der Reise bereit.
11.2 Hierzu gehört grundsätzlich eine Notfall-Hotline, deren Kontaktdaten den Reisenden vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
11.3 Eine persönliche Reiseleitung oder Betreuung vor Ort ist nur dann Bestandteil des Reisevertrags, wenn diese in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist.
11.4 Art und Umfang der Betreuung können je nach Reiseangebot unterschiedlich ausfallen.
11.5 Die gesetzliche Verpflichtung zur angemessenen Beistandsleistung gemäß § 651q BGB bleibt unabhängig vom vereinbarten Betreuungsumfang bestehen.
11.6 Die Notfall-Hotline ersetzt keine örtlichen Rettungsdienste, medizinischen Notdienste oder Polizeibehörden.
§ 12 Reisedokumente, Einreise- und Gesundheitsvorschriften
12.1 SHAKE Reisen informiert bei eigenen Pauschalreisen vor Vertragsschluss im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des jeweiligen Reiselandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung erforderlicher Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
12.2 Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass seine persönlichen Reisedokumente gültig sind und er die für ihn geltenden Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt, soweit SHAKE Reisen keine entsprechenden Leistungen ausdrücklich übernommen hat.
12.3 Besondere Anforderungen, beispielsweise aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Aufenthaltsstatus oder der Minderjährigkeit, sind rechtzeitig zu berücksichtigen.
12.4 Entstehen durch fehlende oder ungültige persönliche Reisedokumente zusätzliche Kosten, trägt der Reisende diese grundsätzlich selbst, soweit er den Umstand zu vertreten hat.
12.5 Eine Haftung von SHAKE Reisen wegen einer Verletzung gesetzlicher Informationspflichten oder sonstiger vertraglicher Pflichten bleibt unberührt.
§ 13 Haftung
13.1 SHAKE Reisen haftet bei selbst veranstalteten Pauschalreisen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 651a ff. BGB.
13.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird, soweit nach § 651p Abs. 1 BGB zulässig, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
13.3 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Körperschäden, schuldhaft verursachte Schäden oder sonstige Fälle, in denen eine gesetzliche Haftungsbeschränkung unzulässig ist.
13.4 Bei lediglich vermittelten Reiseleistungen haftet SHAKE Reisen für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner eigenen Vermittlungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.5 Eine weitergehende gesetzliche Verantwortung von SHAKE Reisen, insbesondere wenn nach den gesetzlichen Vorschriften eine Veranstaltereigenschaft vorliegt, bleibt unberührt.
§ 14 Reiseversicherungen
14.1 SHAKE Reisen empfiehlt allen Reisenden, vor Reisebeginn einen ausreichenden und auf die jeweilige Reise abgestimmten Versicherungsschutz abzuschließen.
14.2 Hierzu zählen insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung und Auslandskrankenversicherung einschließlich medizinisch notwendiger Rücktransporte sowie gegebenenfalls eine Reisegepäckversicherung.
14.3 Der Abschluss einer Reiseversicherung erfolgt eigenverantwortlich durch den Reisenden bei einem Anbieter seiner Wahl.
14.4 SHAKE Reisen bietet selbst keine Reiseversicherungen an und tritt nicht als Versicherungsvermittler auf.
14.5 Reiseversicherungen sind nicht automatisch im Reisepreis enthalten, sofern in der jeweiligen Reisebeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
14.6 Gesetzliche Ansprüche gegenüber SHAKE Reisen bleiben unabhängig vom Abschluss einer Versicherung bestehen.
§ 15 Reisemängel, Abhilfe und Beschwerden
15.1 Der Reisende hat einen während der Reise festgestellten Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist.
15.2 Die Mängelanzeige kann insbesondere über die bereitgestellte Notfall-Hotline, einen zuständigen Ansprechpartner vor Ort oder die bekannt gegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
15.3 SHAKE Reisen ist bei selbst veranstalteten Pauschalreisen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Reisemängel zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu leisten.
15.4 Die gesetzlichen Rechte des Reisenden auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Reisepreisminderung, Kündigung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt.
15.5 Beschwerden können auch nach Beendigung der Reise an SHAKE Reisen gerichtet werden.
15.6 Zur möglichst schnellen und nachvollziehbaren Bearbeitung empfiehlt SHAKE Reisen, Beschwerden schriftlich per E-Mail an info@shake-reisen.eu einzureichen.
15.7 Dabei sollten nach Möglichkeit die Buchungsnummer, der Reisezeitraum, eine Beschreibung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls vorhandene Nachweise angegeben werden.
15.8 Die Einreichung einer Beschwerde per E-Mail ist keine zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche.
15.9 Für die Verjährung von Ansprüchen aus dem Pauschalreisevertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 651j BGB.
15.10 Bei ausschließlich vermittelten Reiseleistungen richten sich Ansprüche wegen Mängeln der vermittelten Leistung grundsätzlich gegen den jeweiligen Vertragspartner. Gesetzliche Ansprüche gegen SHAKE Reisen bleiben unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen, internationale Buchungen und Streitbeilegung
16.1 Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehungen zwischen SHAKE Reisen und dem Reisenden gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den anwendbaren Regeln des internationalen Privatrechts nicht durch eine Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen, bleiben unberührt.
16.2 Buchungen aus dem Ausland
SHAKE Reisen nimmt auch Buchungen von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands entgegen, insbesondere aus Österreich und der Schweiz.
Für diese Vertragsverhältnisse gelten die vorstehenden Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
16.3 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Unternehmenssitz von SHAKE Reisen wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
16.4 Verbraucherstreitbeilegung
Die MARVANTIS UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke SHAKE Reisen, ist grundsätzlich weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
16.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
16.6 Vorrang gesetzlicher Bestimmungen
Zwingende gesetzliche Rechte der Reisenden, insbesondere nach den §§ 651a ff. BGB, bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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